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saldo 11/2021
08.06.2021
Ja. Im Kanton Solothurn liegt der pauschale Abzug bei 0,3 Prozent des Anlagevermögens. Ihre Verwaltungskosten unterschreiten diesen Betrag. Deshalb dürfen Sie nur die effektiven Kosten abziehen.
Ja. Im Kanton Solothurn liegt der pauschale Abzug bei 0,3 Prozent des Anlagevermögens. Ihre Verwaltungskosten unterschreiten diesen Betrag. Deshalb dürfen Sie nur die effektiven Kosten abziehen.
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