Ja. Sie können Ihr Sparkapital für Betriebs­investitionen vorzeitig beziehen, weil für Sie als Selbständigerwerbender keine ­Pen­sionskasse vorgeschrieben ist. Sie können den Vertrag mit der Pensionskasse ­kün­digen und das ganze Vorsorgeguthaben ­beziehen. Ein Teilbezug ist allerdings nicht möglich.