Ja. Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz ­beschäftigten Angestellten ­obligatorisch. Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, springt bei ­einem Unfall die UVG-Ersatzkasse ein und erbringt die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Der Arbeitgeber muss dann für die Dauer der versäumten Versicherung die Prämie und ­Verzugszinsen nachzahlen – allerdings höchstens für fünf Jahre.