Für diese Verhandlung reicht ein kleiner ­Gerichtssaal. Anwesend sind nur der Kläger, die ­Einzelrichterin und die ­Gerichtsschreiberin. Vom beklagten deutschen Händler ist weit und breit nichts zu sehen. Und das ohne Entschuldigung. 

Folge: Das Gericht kann das Urteil aufgrund der ­Klageschrift und der mündlich vorgebrachten Angaben des Kunden fällen. Das teilt die Einzelrichterin dem Kläger gleich zu ­Beginn mit. Der 52-J&auml...