Beratung
Ist Fahrausweisentzug von drei Monaten zulässig?
«Ich fuhr innerorts in einer Tempo-60-Zone 26 Stundenkilometer zu schnell. Das Strafverfahren ist inzwischen abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft büsste mich mit einer Geldstrafe. Nun will mir das Strassenverkehrsamt zusätzlich für drei Monate den Fahrausweis entziehen. Ist das rechtens?»
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