Ja. ­Wer innerorts bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 Stunden­kilometern mindestens 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, begeht ­gemäss Bundesgericht eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrs­gesetz. In solchen Fällen muss Ihnen das Strassenverkehrsamt laut Gesetz den Führerausweis für mindes­tens drei Monate ­entziehen.