1 Was gilt, wenn ein Lebenspartner ­allein eine Wohnung kauft?

Dann ist er alleiniger Eigentümer. Er kann mit seinem Wohneigentum tun, was er will. Er ist aber auch allein verantwortlich für Unterhalt und Kosten.

2 Was bedeutet es, wenn man als Konkubinatspaar eine Wohnung im Gesamteigentum besitzt?

In diesem Fall gehört die Wohnung beiden. Das Paar entscheidet stets gemeinsam über die Wohnung. Soll die Immobilie verkauft oder eine Hypothek aufgenommen werden, müssen beide einverstanden sein. 

3 Was gilt beim Miteigentum?

In diesem Fall erwirbt jeder Partner je ­einen Anteil an der Wohnung, den er verkaufen oder mit einer Hypothek belasten kann. Die Anteile am Miteigentum werden im Grundbuch vermerkt. Sie müssen nicht den tatsächlichen Zahlungen der Miteigentümer an die Wohnung entsprechen.

4 Wer zahlt bei Miteigentum die laufenden Kosten?

Neben dem Hypothekarzins fallen Beiträge für Amortisation, Nebenkosten, Unterhalt und Neuinvestitionen an. Das Paar kann die Kosten entweder hälftig aufteilen oder nach einem selbst vereinbarten Verhältnis regeln.

5 Ist eine Finanzierung mit Geldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a möglich?

Ja. Aber das gilt nur für den Partner, der die Wohnung kauft – oder für Paare, welche die Wohnung im Miteigentum erwerben. Konkubinatspartner können ihr Gesamteigentum nicht mit Vorsorgegeldern finanzieren.

6 Wer haftet gegenüber der Bank für die Bezahlung des Hypothekarzinses?

Das hängt vom Vertrag mit der Bank ab. In den meisten Fällen haften Paare solidarisch. Das heisst: Ist es dem einen Partner nicht möglich, seinen Anteil am Hypozins zu bezahlen, kann die Bank beim anderen den ganzen Zins einfordern.

7 Wie kann man die Finanzierung für den Todesfall absichern?

Konkubinatspartner erhalten keine AHV-Witwen- oder Witwerrente. Würden Lohn und Vermögen des überlebenden Partners nicht ausreichen, um die laufenden Kosten zu bezahlen, können die Konkubinatspartner eine Todesfallrisikoversicherung abschliessen und jeweils den anderen als Begünstigten einsetzen.

8 Wer erbt den Wohnanteil beim Tod ­eines Partners?

Ledige Paare beerben einander nach Gesetz nicht. Sie können den Partner allerdings in einem Testament oder Erbvertrag als Erben einsetzen. Also auch bestimmen, dass nach dem Tod der Partner den Wohnanteil erhält. 

9 Muss der Partner für die geerbte Wohnung Steuern bezahlen?

Konkubinatspartner müssen in den meisten Kantonen Erbschaftssteuern bezahlen. ­Davon befreit sind sie nur in den Kantonen Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug. Entscheidend ist also, in welchem Kanton sich die Wohnung befindet.

10 Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung bei einer Trennung?

Das Paar muss sich einigen, ob die Wohnung verkauft und der Erlös geteilt wird – oder ob einer der beiden in der Wohnung bleibt und den Anteil des anderen übernimmt. Diese und weitere Fragen kann man vor dem Kauf der Wohnung in einem Konkubinatsvertrag regeln. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.