Nein. Laut Gesetz müssen sich nur Verwandte in auf- und absteigender Linie in ­einer finanziellen Notlage unterstützen – also zum Beispiel Kinder, Enkel, Eltern oder Gross­eltern. Direkt unterstützungspflichtig kann also höchstens Ihre Frau ­werden. Im Rahmen der Verwandten­unterstützungspflicht darf nur auf ihr ­Einkommen und Vermögen zurückgegriffen werden.

Unterstützungspflichtig ist ausserdem nur, wer in sehr guten finanziellen ­Verhältnissen lebt. Bei der Prüfung der ­finanziellen Verhältnisse eines potenziell ­Unterstützungspflichtigen wird aber auch das Einkommen und Vermögen des Ehe­gatten berücksichtigt. Indirekt ist Ihre ­Erbschaft also durchaus relevant, wenn es darum geht, ob Ihre Frau die Mutter ­unterstützen muss.