Ja. Als Selbständigerwerbende sind Sie ­beitragspflichtig. Bei einem jährlichen ­Einkommen von weniger als 9800 Franken ist der Mindestbeitrag von 514 Franken geschuldet. Weitere Informationen entnehmen Sie dem AHV-Merkblatt 2.02 «Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO». Es ist im Internet abrufbar unter Ahv-iv.ch > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Beiträge AHV/IV/EO/ALV.