Nein. Bei der Scheidung wird das Haus entweder Ihrer Frau oder Ihnen zu Eigentum zugeteilt. Normalerweise kann bei einer Scheidung derjenige Partner die ganze Liegenschaft für sich beanspruchen, der ein überwiegendes Interesse daran nachweisen kann. Da Sie die Betreuung der Kinder zu gleichen Teilen übernehmen, wird das schwierig sein. Kann keiner der Ehegatten ein überwiegendes Interesse geltend machen und können sie sich nicht über die ­Zuteilung und Entschädigung einigen, wird das Haus unter den Miteigentümern oder öffentlich versteigert.