Ja. Sie haben das alleinige Benützungsrecht an der Terrasse und dürfen diese mehr oder weniger frei gestalten und mit den ­üblichen Einrichtungen ausstatten. Wenn nun eine Terrassensanierung ansteht und Sie schwere Blumentöpfe oder dergleichen auf die Terrasse gestellt haben, müssen Sie diese selbst entfernen – unabhängig ­davon, dass alle Stockwerkeigentümer für die eigentlichen Sanierungskosten aufkommen.