Ja. Das Pensionskassenkapital zählt zur Errungenschaft Ihres Mannes. Aufgrund der Ehe haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Errungenschaft. Die andere Hälfte fällt in den Nachlass Ihres Mannes. Da kein Testament und kein Erbvertrag vorliegen, erhalten Sie die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zusammen die andere Hälfte.