Ja. Sie können Ihr Besichtigungsrecht vor Gericht durchsetzen. Mieter sind verpflichtet, dem Vermieter Besichtigungen zu gestatten, soweit diese für den Unterhalt, die Wiedervermietung oder den Verkauf notwendig sind. Solche Besichtigungen müssen frühzeitig angekündigt und Stö­rungen des Mieters so klein wie möglich ­ge­halten werden. Am besten fordern Sie den Mieter mit einem eingeschriebenen Brief auf, einen Ihrer Terminvorschläge zu be­stätigen oder selbst Termine vorzu­schlagen. Und teilen Sie ihm mit, dass Sie das Besichtigungsrecht gerichtlich ein­fordern werden, wenn er sich weiterhin weigert, den Zutritt zu gewähren.