Ja. Es besteht eine Interessenkollision: Als Sohn sind Sie an einem möglichst grossen Erbe interessiert, als Vertreter Ihrer Mutter müssten Sie ihre Interessen schützen. In dieser Situation müssen Sie laut Gesetz die Kesb benachrichtigen. Die Behörde muss dann alle erforderlichen Massnahmen treffen, um die Interessen Ihrer Mutter bei der Erbteilung zu schützen.