Ja. Als Arbeitgeber eines 18-Jährigen müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sobald der Lohn über 750 Franken pro Jahr beträgt. Mehr erfahren Sie auf dem Merkblatt «Hausdienstarbeit»: Ahv-iv.ch -> Merkblätter & Formulare -> Merkblätter -> Bei­träge AHV/IV/EO/ALV.