Ja. Das Sozialhilferecht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Die meisten Kantone orientieren sich aber an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Diese sehen vor, dass Sozialhilfebezügerinnen den beruflichen Wiedereinstieg nach der Geburt eines Kindes so früh wie möglich planen und spätestens ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten. Wann und mit welchem ­Pensum Sie wieder ins Arbeitsleben ­einsteigen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. An erster Stelle steht dabei das Kindeswohl.