Nein. Das regelmässige Aufladen eines Elektroautos kostet pro Jahr 500 Franken oder mehr. Damit liegt eine übermässige Nutzung des gemeinsamen Stroms vor. Als Mitmieter müssen Sie nur jene Nebenkosten zahlen, die vertraglich vereinbart sind. Der Strom für das Auto des Nachbarn gehört nicht dazu. Das heisst: Der Vermieter darf die Ladung des Elektroautos nicht über den Allgemeinstrom allen Mietern in Rechnung stellen. Kontrollieren Sie die Nebenkostenabrechnung. Der ­Vermieter muss Ihnen auf ­Anfrage Belege vorweisen. Das Gleiche gilt für Stockwerkeigentümer: Das Aufladen eines Elektroautos darf den anderen Mit­eigentümern nicht belastet ­werden.