Nein. Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung nur mit einem einzigen Schreiben ankündigen – auch wenn mehrere Personen als Mieter im Vertrag aufgeführt sind. Die Mietzinserhöhung ist gültig, wenn er sie auf einem amtlichen Formular mitteilt und ­begründet. Wenn Sie sich wehren wollen, müssen Sie die Erhöhung innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung bei der Miet­schlichtungsbehörde als missbräuchlich ­anfechten.