Ja. Die Kündigung eines Wohnungsmiet­vertrags muss schriftlich erfolgen. Sie sollten deshalb die Kündigung nochmals in schrift­licher Form verschicken – am besten mit ­eingeschriebenem Brief. Ihr Vermieter muss Sie vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, wenn einer der von Ihnen vorgeschla­genen Ersatzmieter zahlungsfähig, zumutbar und bereit ist, die Wohnung zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Andernfalls müssen Sie den Mietzins längstens bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin weiterzahlen.