Nein. Ein nicht ausdrücklich bis zum Tod des Mieters befristetes Mietverhältnis endet bei dessen Tod nicht automatisch, sondern geht auf die Erben über. Als allei­nige Erbin Ihres Mannes werden Sie nach seinem Tod also zur alleinigen Mieterin der Wohnung. Sie und Ihr Mann sollten aber trotzdem den Vermieter bitten, auch Sie als Mieterin in den Vertrag aufzunehmen. Denn falls Sie die Erbschaft Ihres Mannes dereinst ausschlagen sollten, ­würden Sie nicht Mieterin.