Ja. Der ausziehende Mieter muss den Mietzins längstens bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin weiterzahlen, falls Sie die Wohnung nicht sofort zum bisherigen Zins vermieten können. Als Vermieter ­trifft Sie aber eine Schadenminderungspflicht. Das heisst: Sie müssen aktiv nach ­einem neuen Mieter suchen und alles ­daransetzen, die Wohnung nahtlos weiterzuvermieten.