Nein. Laut Gesetz haben nur mindestens 50-jährige Angestellte, die 20 Jahre oder ­länger beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet haben, eine Abgangsentschädigung zugut. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, erhält in der Regel keine Abgangsentschädigung. Ihr Arbeitgeber muss auch keinen Sozialplan erstellen. Eine solche Pflicht besteht bei einer Massenentlassung nur für Betriebe mit mindestens 250 Angestellten.