Nein. Schlichtungsbehörden können zwar bei Streitigkeiten bis 2000 Franken definitiv entscheiden, wenn dies der Kläger verlangt. Die Behörde ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Das heisst: Es liegt im Ermessen des Friedensrichters, ob er einen Entscheid fällt oder Ihnen die Klagebewilligung fürs Gericht ausstellt.