Ja. Zwar darf ein Arbeitgeber einem Angestellten mit mehr als fünf Dienstjahren bei Arbeitsunfähigkeit 180 Tage lang nicht kündigen. Wird jemand mehrmals krank, beginnt die Kündigungssperrfrist stets wieder von Neuem zu laufen. Dies aber nur, wenn die jeweiligen Krankheitsvorfälle voneinander unabhängig sind. Bei Rückfällen oder mehreren akuten Phasen einer Krankheit gibt es nicht jedes Mal eine neue Sperrfrist. Die Kündigung war also gültig, falls Sie wegen der gleichen Ursache gesamthaft länger als 180 Tage arbeitsunfähig waren.