Ja. Ein Eintrag ins schweizerische ­Straf­register erfolgt, wenn ein Schweizer im ­Ausland für eine Straftat verurteilt wurde, die auch in der Schweiz zu einem Eintrag führen würde. Das ist bei Ur­kundenfälschung der Fall: Sie muss also ins ­Straf­register eingetragen werden. Seit dem 23. Januar 2023 gilt in der Schweiz ­allerdings neu: Verurteilungen im Ausland ­werden nur noch dann ­ein­getragen, wenn eine ­Geldstrafe in der Höhe von min­destens 30 Tagessätzen verhängt wurde.