Ja. Grundsätzlich kann ein Halbtaxabo zwar nur jeweils auf das Ende des Abo­jahres gekündigt werden. Die Allge­meinen ­Geschäftsbedingungen der SBB ­sehen aber ausdrücklich vor, dass die Abokosten im ­Todesfall anteilsmässig zurückerstattet ­werden. Dazu müssen Sie ­den SBB eine ­Todesbescheinigung einreichen.