Nein. Der Halter haftet zwar für den von ­seinem Tier ­angerichteten Schaden. Aller­dings nur, wenn er nicht ­beweisen kann, dass er das Tier sorgfältig hielt und beauf­sichtigte. Da Sie Ihren Hund nur auf ­Ihrem Grundstück herumlaufen lassen, kann Ihnen keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden. Sie sind nicht haftbar, wenn ein Eindringling zu Schaden kommt.