Ja. Arbeitsunfähige Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld. Entschädigt werden 80 Prozent des versicherten Lohns. Als Berechnungsbasis gilt das letzte Salär, das der Ver­sicherte vor dem Unfall bezogen hat. Da Sie auf Abruf und somit unregelmässig ­arbeiten, richtet sich die Berechnung des Taggelds in der Regel nach dem durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate vor dem Unfall.