Nicht unbedingt. Die Höhe der Haftung ist abhängig vom Grad Ihres Verschuldens. Bei Absicht und Grobfahrlässigkeit haften Angestellte vollumfänglich. Bei mittlerer Fahrlässigkeit müssten Sie einen Teil des Schadens übernehmen. Leichte Fahrlässigkeit hin­gegen gehört zum normalen Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber tragen muss. Das gilt für alle Geschäftsfahrten – unabhängig davon, ob Angestellte mit einem Firmen- oder mit ihrem Privatwagen unterwegs sind.