Ja. Bei einer freiwilligen Selbstanzeige ­verzichten Bund und Kantone einmalig auf Strafsteuern und fordern nur die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre sowie die Verzugszinsen. Ein zwischenzeitlicher Kantonswechsel ändert nichts daran. Sie können folgendermassen vorgehen: Reichen Sie in Ihrem jetzigen und im früheren Wohnkanton je eine Selbstanzeige ein. ­Melden Sie beiden Kantonen auch, dass Sie im anderen Kanton ebenfalls eine Selbst­anzeige eingereicht haben.