Nein. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn ­dürfen Pensionskassengelder nur in dem Land besteuert werden, aus dem sie stammen. Sie müssen die Auszahlung des ­Alterskapitals also nur in der Schweiz versteuern. Die Bank wird vor der Überweisung des Guthabens die Quellensteuer abziehen und an die Steuerbehörde wei­ter­leiten. Die Höhe der Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Entscheidend ist, in ­welchem Kanton die Bank ihren Sitz hat.