Es kommt auf das Reglement der Pensionskasse an. Bei der Begünstigung eines Kon­kubinatspartners handelt es sich um eine überobligatorische Leistung. Das Gesetz enthält dazu keine Vorschriften. Massgebend sind deshalb die Bedingungen der Pensionskasse. Prüfen Sie, welche Leistungen die Pensionskasse Ihres verstorbenen Partners für die Lebensgefährten vorsieht.