Nein. Ein Erbvorbezug ist endgültig. Ihr Bruder kann also mit dem Geld machen, was er will. Ein Ausgleich findet erst nach dem Tod Ihres Vaters statt. Ihr Bruder muss sich dann den Erbvorbezug bei der Erbteilung an seinen Erbteil anrechnen lassen. Ausnahme: Ihr Vater hätte ihn ausdrücklich von der Ausgleichungspflicht befreit. Dagegen könnten Sie sich jedoch wehren, wenn Ihre Pflichtteile verletzt würden.