Nein. Wollen die Vertragspartner einen Erbvertrag ganz oder teilweise aufheben, genügt dafür eine schriftliche Abmachung. Alle Beteiligten müssen schriftlich ihr Einverständnis zur Änderung des Vertrags geben, eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie neu jemand anderem ein Vermächtnis machen möchten.