Ja. In vielen Kantonen verlangen die ­Behörden für das Ausschlagen eines Erbes eine Gebühr. Denn mit der Ausschlagungs­erklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Kosten für dieses Verfahren gehen ­zulasten der ausschlagenden Person, da sie den Aufwand verursacht hat. In Grau­bünden beträgt die Gebühr für die Ausschlagung einer Erbschaft 35 Franken.