Nein. Schlagen alle nächsten gesetzlichen ­Erben eine Erbschaft aus, wird diese vom Konkursamt liquidiert. Falls Sie und Ihre Schwester das Erbe ausschlagen, fallen Ihre Anteile also nicht an die ­Kinder. Bleibt nach der Liquida­tion – inklusive Liquidationskosten und nach Deckung aller Schulden – noch Vermögen übrig, dann fällt es zu gleichen Teilen an Sie und Ihre Schwester.