Nein. Ihr Vater muss Sie weiterhin ­finanziell unterstützen, da Sie die Lehre ­unverschuldet abbrechen mussten. Bei ­einem unverschuldeten Ausbildungs­abbruch ruht die Unterhaltspflicht der ­Eltern für ein volljähriges Kind höchstens dann, wenn es selbst genug verdienen kann, bis es die neue Ausbildung in Angriff nimmt. Das ist bei Ihnen wegen der Krankheit nicht der Fall. Deshalb schuldet Ihnen Ihr Vater die Alimente weiterhin.