Ja. Der Versand einzelner Werbe-E-Mails an gezielte Empfänger ist erlaubt. Nicht zulässig wäre ein Massenversand von Werbe-­E-Mails. Es sei denn, man holt die Einwilligung der Adressaten ein, gibt den korrekten Absender an und weist auf eine einfache, kostenlose Möglichkeit hin, mit der die Zustellung abgelehnt beziehungsweise die Einwilligung dazu widerrufen werden kann.