Nein. Bei einer Anstellung mit 80-Prozent-­Pensum ist die Pensionskasse obliga­torisch. Denn Sie verdienen damit im Jahr sicher mehr als 22'050 Franken. Nur wer als An­gestellter weniger als diese Summe verdient, kann das Altersgeld vorzeitig für eine Firmengründung beziehen. Ein Kapitalbezug aus der 2. Säule ist somit erst möglich, wenn Sie Ihre Anstellung aufgeben oder Ihr Lohn als Angestellter so weit sinkt, dass Sie aus der Pensionskasse austreten können.