Ja. Zwar muss die Partnerin Ihres Nachbarn einer allfälligen Vorladung der Strafbehörde Folge leisten. In einem Strafprozess darf der Lebenspartner der beschuldigten Person aber die Aussage verweigern. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben auch etwa Ehegatten und Ex-Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister sowie Väter oder Mütter von gemeinsamen Kindern.