Nein. Bei einer künstlichen Terrainerhöhung gilt der ursprünglich gewachsene ­Boden als Ausgangspunkt für die Messung der erlaubten Maximalhöhe von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Die Höhe der künstlichen Aufschüttung wird also­ mit­berücksichtigt. Im Kanton Luzern dürfen Grünhecken bis 50 Zentimeter an die Grundstückgrenze gesetzt werden. Die ­erlaubte Maximalhöhe beträgt das ­Doppelte des Abstands.