Nein. Sie haben das Mietverhältnis im ­gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Mieter auf einen bestimmten Zeitpunkt beendet. Deshalb kann er keine Erstreckung mehr beantragen. Ein Erstreckungsbegehren ist nur möglich, wenn ein befristeter Mietvertrag ausläuft oder ein Vermieter den Mieter kündigt.

Das Erstreckungsbegehren muss innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde ein­gereicht werden. Bei einem ­befristeten Mietverhältnis müssen Mieter spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer ein Gesuch einreichen.