Ja. Wer vom Arbeitgeber die Kündigung erhält, muss alles Zumutbare unternehmen, um möglichst schnell eine neue Stelle zu finden – auch während der Kündigungsfrist. Das gilt auch, wenn man sich ferienhalber im Ausland aufhält. Denn mit den heutigen Kommunikationsmitteln ist es zumutbar, sich auch vom Ausland aus für eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Ungenügende Arbeitsbemühungen können zu Kürzungen des Arbeitslosengelds führen.