Nein. Der Neubau von Parkplätzen ist kein Liegenschaftsunterhalt. Darum können Sie diese Kosten nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es handelt sich um eine wertvermehrende Investition. Dieser Aufwand kann bei einem Verkauf der Liegenschaft geltend gemacht werden. Er reduziert dann den steuerbaren Grundstückgewinn. Bewahren Sie die Handwerkerrechnungen unbedingt auf!