Nicht unbedingt. Prüfen Sie, welche Nummer beim Begünstigtenkonto aufgelistet ist. Steht dort eine IBAN wie zum Beispiel CH66 0900 0000 6713 XXX X oder eine ­QR-IBAN (etwa CH58 0079 1123 0008 XXX X), dann müssen Sie nichts ändern. Steht dort aber nur die Nummer eines Bank- oder Postkontos wie zum Beispiel 01–12456–X, müssen Sie den ­alten Dauerauftrag löschen und einen neuen Auftrag mit der QR-IBAN eröffnen.