Nein. Ihr Haus gehörte Ende 2022 nicht mehr Ihnen, sondern Ihrem Sohn. Aus diesem Grund müssen sie es im Vermögens­verzeichnis Ihrer Steuererklärung nicht mehr auf­führen. Ihr Sohn allerdings muss die Schenkung dekla­rieren und für das Haus Ver­mögens­steuern ­zahlen. Als Sohn ist er aber von der Schenkungs­steuer befreit.