Ja. Das ist bei der Bernischen Pensionskasse während zwei Jahren nach Aufgabe der Stelle möglich. Da Sie nicht mehr angestellt sind, müssen Sie allerdings sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge in der Höhe des bisherigen Einkommens bezahlen. Das macht gut 30 Prozent Ihres letzten Bruttolohns aus (29 Prozent Spar­beitrag und 1,65 Prozent Versicherungs­prämie).