Nein. 3a-Guthaben sind für die Altersvor­sorge bestimmt. Diese Vorsorgegelder können deshalb in der Regel erst ab Alter 59 (Frauen) ­respektive 60 (Männer) bezogen werden. Ausnahmen: Jemand verlässt die Schweiz definitiv, macht sich selbständig oder investiert das Geld in Wohn­eigentum.