Nein. Das Gesetz legt für das Pensions­kassenobligatorium einen jährlichen ­Mindestlohn von zurzeit 22 050 Franken fest. Nur jene Angestellten, die mehr ­ver­dienen, sind zwingend pensions­kassen­versichert. Tipp: Zahlen Sie den ­Betrag, den Sie bei ­Ihrem Ein­kommen in die ­Pensionskasse ein­zahlen müssten, in die  Säule 3a ein.