Nein. Würde über die Bank der Konkurs ­eröffnet, wären Sie ein Gläubiger der zweiten Konkursklasse. Das heisst: Sie würden Ihr ­Altersgeld nur erhalten, wenn nach Auszahlung der Pfandgläubiger und der ersten Konkursklasse genügend Geld vorhanden wäre. Ihr Freizügigkeitsgeld wäre zudem nur bis 100 000 Franken privilegiert. Der Rest fällt in die dritte Klasse. Das heisst: Dieses Geld wäre im Konkursfall mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem grossen Teil verloren.